Die Hoppecker Dorfjugend 2012 e.V. wurde vom Kreisjugendamt nach § 78 SGB VIII nun offiziell als „Träger der freien Jugendhilfe“ anerkannt. Eine solche Anerkennung ermöglicht dem Verein die Mitwirkung beispielsweise in Jugendhilfeausschüssen und ist bei der Durchführung mancher Projekte und Maßnahmen Voraussetzung, um Fördermittel erhalten zu können. Sie gibt dem Träger einen bevorzugten Status im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Sie berechtigt auch zur Ausstellung eigener JuLeiCa’s.